Der Vorschrift2-Manager ist seit 01.01.2022 nur noch als Demoversion verfügbar

Vorbereitende Maßnahmen

Bevor es an die Umsetzung der Vorschrift geht, muss sichergestellt werden, dass alle betrieblichen Akteure über die Inhalte der Vorschrift informiert sind und ein Umsetzungsverantwortlicher benannt wurde.

Als vorbereitende Maßnahmen sollten Sie zunächst folgende Punkte durchgehen:

 Liegt die Vorschrift 2 in der gültigen Fassung vor?

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 Gibt Ihr Umfallversicherungsträger eine Empfehlung zur Aufteilung der Einsatzzeiten?

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 Sind der Umsetzungsverantwortliche sowie die weiteren betrieblichen Akteure benannt?

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 Wurde das zutreffende Betreuungsmodell ausgewählt?

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 Ist ein Vorgehen zur Umsetzung festgelegt worden?
 (Klärung des Konsensbildungsverfahrens in der Projektgruppe)

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 Wurden alle Dokumente zusammengetragen, die den Stand des Arbeitsschutzes belegen?

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 Wurde festgelegt, für welchen Betrieb die Umsetzung durchgeführt werden soll?

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 Ist die Zahl der Beschäftigten bekannt?

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Haben Sie diese vorbereitenden Schritte umgesetzt, können Sie mit dem Vorschrift2-Manager starten.
Im ersten Teil des Vorschrift2-Managers, der Erfassung der Betriebsdaten, werden genau diese Informationen benötigt.

Der Vorschrift2-Manager berechnet anhand der Beschäftigtenzahl und der Betreuungsgruppe, die Einsatzzeit für die Grundbetreuung.

Die Betreuungsgruppe ermitteln Sie ebenfalls einfach im Vorschrift2-Manager, der Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Betreuungsgruppe führt. Verschiedene Unfallversicherungsträger geben Empfehlungen für die Verteilung der Einsatzzeiten.
Diese Empfehlungen basieren auf Erfahrungen, die von den Berufsgenossenschaften oder den Unfallkassen gemacht wurden und können als Orientierung durchaus verwendet werden.

Eine Aufteilung von z.B.: 80/20 mag zwar eine sinnvolle Verteilung der Einsatzzeiten auf Fachkraft und Betriebsarzt sein, sie sagt aber nichts darüber aus, was diese beiden betrieblichen Akteure in dieser Zeit tun sollten.
Ungeachtet der Übernahme von "zeitlichen Empfehlungen" sollte sich jeder Betrieb im eigenen Interesse überlegen, was der Betriebsarzt und die Fachkraft im vorgesehenen Zeitraum (meist ein Jahr) an Aufgaben umsetzen sollen.
Betrachtet man die 9 Aufgabenfelder der Grundbetreuung, dann entsprechen diese zwar alle den festgelegten Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz, unabhängig von der Art und Größe des Betriebs, können und sollen aber dennoch Schwerpunkte in der Erfüllung dieser Aufgaben gesetzt werden.

Ein Betrieb, der noch keine vollständige Gefährdungsbeurteilung umgesetzt hat, sollte zunächst seinen Schwerpunkt auf diesen Bereich setzen, bevor er z.B. anfängt, die Fachkraft mit dem Aufbau eines Wissensmanagement zu beauftragen.

TIPP: Informieren Sie sich, ob Ihr Unfallversicherungsträger eine Empfehlung herausgegeben hat.
Nehmen Sie die Empfehlung als Richtschnur für die Einsatzzeitberechnung, aber überlegen Sie sich dennoch genau, was Betriebsarzt und Fachkraft in dieser Zeit für Ihren Betrieb erreichen soll.