Die Umsetzung erfordert fünf verschiedene Schritte:
1.Erstellen Sie die schriftliche Zielvereinbarung zu den Betreuungsleistungen. Diese lässt sich im Vorschrift2-Manager direkt ausdrucken und gilt als vertragliche Grundlage für die Aufgaben- und Leistungserbringung mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft.
2. Konsensbildung zwischen Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretung und Information der Beschäftigten über die Art der Betreuung und die Erreichbarkeit des Betriebsarztes/der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
3. Umsetzung der Aufgaben und Leistungen mit der Verfolgung der Leistungserbringung mit Hilfe des Maßnahmen-Controllings.
4. Permanente Dokumentation der Leistungserbringung mit Hilfe des Maßnahmen-Controllings.
5. Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung, bzw. im Rahmen der jährlich neu zu erstellenden Zielvereinbarung.